Praxis

Dr. med. Jürgen Kurz

Hausärztlicher Internist




Öffnungszeiten

Sprechzeiten

Mo - Fr              7.30 bis  12.00 Uhr
Mo, Di, Do    16.00 bis 18.00 Uhr

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung !


Wir bitten um Verständnis und Beachtung, , dass der Zutritt für atemwegserkrankte Personen 
zu unserer Praxis  nur mit
 FFP2-Maske erlaubt ist

In dringenden Fällen ausserhalb unserer Öffnungszeiten erfahren Sie jederzeit über unseren Anrufbeantworter wie sie Hilfe erhalten.

Kontakt

Telefon

0711 / 887 35 81

durchgehende telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do        8.00 bis 18.00 Uhr
Mi und Fr          8.00 bis 12.00 Uhr
+ Anrufbeantworter zur Bestellung von Wiederholungsrezepten und Überweisungen
Fax
0711 / 866 11 77

Adresse

Rennstr.2
70499 Stuttgart Weilimdorf

Rezepte und Überweisungen

 Gerne können Sie Rezepte und Überweisungen vorbestellen,
diese können dann  am nächsten Tag in der Praxis abgeholt werden:
   Mo, Di , Do    07.30 bis 18.00
  Mi + Fr   7.30 bis 12.00 Uhr

Falls Sie Rezepte über den Anrufbeantworter bestellen:
Abholung frühestens am darauffolgenden Arbeitstag ,

Termine
Abwesenheit

ärztliche Bereitschaft
nachts, Freitag nachmittags,
am  Wochenende und an Feiertagen
116 117

Urlaub 

Aktuelles
Grippeimpfung 
Wir impfen  ab dem 09. Oktober, immer
 Donnerstag Vormittag von 7.30 - 12.00 Uhr 
gegen Grippe / Covid.
Wir impfen ohne Termin
Bitte bringen Sie ihre gültige Versichertenkarte und ihren Impfpass mit !
 Wir bitten um Verständnis, dass an diesem Vormittag keine anderen Anliegen bearbeitet werden können.

elektronische Patientenakte
Ab dem 1.Oktober 2025 wird die ePA verpflichtend eingeführt. Bitte beachten Sie dazu die Aushänge in unserer Praxis oder informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse !
 
Ab Januar 2024 wird das elektonische Rezept verpflichtend eingeführt !
            Was bedeutet das für die Patienten ?
  • Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente, die die gesetzlichen Kassen übernehmen, erhalten Sie nur noch in digitaler Form, das heißt, diese werden bei uns ausgestellt und der Patient *in löst diese , mithilfe seiner Versichertenkarte, in der Apotheke ein. Ein rosa Rezept in Papierform ist vom Gesetzgeber nicht mehr vorgesehen.
  • Die Vorbestellung von Medikamenten ist daher nur noch möglich, wenn die Versichertenkarte im laufenden/ gültigen Quartal bereits eingelesen ist.
HINWEIS !
Lassen Sie am Quartalsbeginn Ihre Versichertenkarte bei uns einlesen !


COVID-19

 Patienten*innen und Besucher*innen mit Infektsymptomen bitten wir weiterhin eine FFP2 - Maske zu tragen.