Praxis
Dr. med. Jürgen Kurz
Hausärztlicher Internist
Öffnungszeiten
Sprechzeiten
Mo - Fr 7.30 bis 12.00 Uhr
Mo, Di, Do 16.00 bis 18.00 Uhr
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung !
Wir bitten um Verständnis und Beachtung, , dass der Zutritt
für atemwegserkrankte Personen
zu unserer Praxis nur mit
FFP2-Maske
erlaubt ist
In dringenden Fällen ausserhalb unserer Öffnungszeiten erfahren Sie jederzeit über unseren Anrufbeantworter wie sie Hilfe erhalten.
Kontakt
Telefon
0711 / 887 35 81
durchgehende telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do 8.00 bis 18.00 Uhr
Mi und Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
+ Anrufbeantworter
zur Bestellung von Wiederholungsrezepten und Überweisungen
Fax
0711 / 866 11 77
Adresse
Rennstr.2
70499 Stuttgart Weilimdorf
Rezepte und Überweisungen
Gerne können Sie Rezepte und Überweisungen vorbestellen,
diese können dann am nächsten Tag in der Praxis abgeholt werden:
Mo, Di , Do 07.30 bis 18.00
Mi + Fr 7.30 bis 12.00 Uhr
Falls Sie Rezepte
über den Anrufbeantworter
bestellen:
Abholung frühestens
am darauffolgenden
Arbeitstag ,
Termine
Abwesenheit
ärztliche Bereitschaft
nachts, Freitag nachmittags,
am Wochenende und an Feiertagen
116 117
Urlaub
Aktuelles
Grippeimpfung
Wir impfen ab dem 09. Oktober, immer
Donnerstag Vormittag von 7.30 - 12.00 Uhr
gegen Grippe / Covid.
Wir impfen ohne Termin
!
Bitte bringen Sie ihre gültige Versichertenkarte und ihren Impfpass mit !
Wir bitten um Verständnis, dass an diesem Vormittag keine anderen Anliegen bearbeitet werden können.
elektronische Patientenakte
Ab dem 1.Oktober 2025 wird die ePA verpflichtend eingeführt. Bitte beachten Sie dazu die Aushänge
in unserer Praxis oder informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse !
Ab Januar 2024 wird das elektonische Rezept verpflichtend eingeführt !
Was bedeutet das für die Patienten ?
- Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente, die die gesetzlichen Kassen übernehmen, erhalten Sie nur noch in digitaler Form, das heißt, diese werden bei uns ausgestellt und der Patient *in löst diese , mithilfe seiner Versichertenkarte, in der Apotheke ein. Ein rosa Rezept in Papierform ist vom Gesetzgeber nicht mehr vorgesehen.
- Die Vorbestellung von Medikamenten ist daher nur noch möglich, wenn die Versichertenkarte im laufenden/ gültigen Quartal bereits eingelesen ist.
HINWEIS !
Lassen Sie am Quartalsbeginn Ihre Versichertenkarte bei uns einlesen !
COVID-19
Patienten*innen und Besucher*innen mit Infektsymptomen
bitten wir weiterhin eine FFP2 - Maske
zu tragen.